Wer ein Haus kauft, sollte sich bewusst sein, dass mit dem Eigentümerwechsel auch Pflichten einhergehen können – insbesondere im Hinblick auf energetische Sanierungen. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht eine Sanierungspflicht innerhalb von zwei Jahren, wenn bestimmte Gebäudeteile nicht dem vorgeschriebenen energetischen Standard entsprechen.
Welche Bereiche betrifft die Sanierungspflicht?
Die gesetzliche Sanierungspflicht greift insbesondere bei älteren Gebäuden und umfasst drei zentrale Bereiche:
Diese Maßnahmen sollen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und zur Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja – wie bei vielen gesetzlichen Vorgaben, gibt es auch hier Ausnahmen.
Von der Sanierungspflicht befreit sind:
Es lohnt sich, im Einzelfall genau zu prüfen, ob eine Befreiung möglich ist.
Was gilt bei umfassenderen Sanierungen?
Sobald mehr als 10 % der Gebäudehülle saniert werden, greift das Gebäudeenergiegesetz in vollem Umfang. Das bedeutet: Zusätzliche Anforderungen, beispielsweise an Fenster, Außenwände oder Dachflächen, können dann verpflichtend werden. Da die 10-%-Regelung in der Praxis nicht immer eindeutig auszulegen ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung.
Unser Tipp
Lassen Sie sich von qualifizierten Energieberaterinnen und Energieberatern unterstützen – sie helfen nicht nur bei der Bewertung der Sanierungspflicht, sondern auch bei der Beantragung von Fördermitteln. Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite.
Quelle:
Volksbank Raiffeisenbank – Sanierungspflicht 2025 (https://immobilien.vr.de/immobilien/baufinanzierung/modernisierung/sanierungspflicht.html, aufgerufen am 09.05.2025)